Grundsteuerreform 2025 – Mitteilung zum Hebesatz ab 2025

Hintergrund:
Vom Bundesverfassungsgericht wurde die bisherige Berechnungsgrundlage, konkret einige Paragraphen des Bewertungsgesetzes, für unvereinbar mit Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz und somit für verfassungswidrig erklärt. Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes besagt, dass jeder Mensch vor dem Gesetz gleich ist. Bis zum 31.12.2024 galt das Grundsteuergesetz (Bundesgesetz). Im Zuge der Grundgesetzänderung wurde den Ländern eine umfassende abweichende Regelungskompetenz eröffnet, durch welche der Erlass des Bayerischen Grundsteuergesetzes möglich wurde. Hierfür wurde als Grundlage für die neue Berechnung ein wertunabhängiges Flächenmodell gewählt. Dabei wird der Grundsteuermessbetrag abhängig von der Größe des Grundstückes berechnet und jeder Grundstücksbesitzer gleich behandelt.

Berechnung (lt. Flächenmodell, BayGrStG):

Hebesatz:
Die Gemeinde hat lediglich bei der Festsetzung des Hebesatzes die Möglichkeit, die Höhe der Grundsteuer zu beeinflussen. In Kiefersfelden galt bisher ein Hebesatz von 320 %, welcher zuletzt 2015 angepasst wurde. Laut Bundesfinanzministerium ist eine strukturelle Erhöhung des Grundsteueraufkommens durch die Grundsteuerreform nicht beabsichtigt. Es wurde an die Gemeinden appelliert, die Belastungsverschiebung durch ggf. Anpassung des Hebesatzes auszugleichen, um ein konstantes Grundsteueraufkommen zu halten. Nach Berücksichtigung des Inflationsausgleiches seit 2015, der aktuell bestehenden Fehlerquote und der teilweise noch ausstehenden Bescheide beschloss der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 20.11.2024, dass der Hebesatz für das Jahr 2025 bei 320 % (für Grundsteuer A und B) unverändert bestehen bleibt. Nach Erstellung aller Bescheide 2025, den dann eventuell noch notwendigen Korrekturen und Bereinigungen behält sich die Gemeinde Kiefersfelden vor, den Hebesatz gegebenenfalls ab 2026 nochmals nachzubessern.

Bis Ende Januar werden alle Grundstücksbesitzer ihren neuen Grundsteuerbescheid von der Gemeinde zugesandt bekommen. Wir bitten daher, nicht vor Erhalt dieser neuen Bescheide im Rathaus anzurufen, wie hoch die jeweilige Grundsteuer sein wird. Jeder Einzelne kann jedoch selbst ganz einfach seine Grundsteuer berechnen. Aus den zugesandten Messbescheiden vom Finanzamt (Bescheide mit Übersicht zur Berechnung der neuen Grundsteuer) ist ersichtlich, welcher neuer Grundsteuermessbetrag für Sie gilt. Dieser ist dann mit dem Faktor 3,2 (320 %) zu multiplizieren. Dies ergibt dann den neuen Grundsteuerbetrag für das Jahr 2025.
Nach Erhalt der Grundsteuer- Bescheide der Gemeinde Kiefersfelden im Januar 2025 können Sie sich gerne bei Unklarheiten oder eventuellen Fehlern an die Steuerverwaltung (am besten schriftlich per E-Mail an steuerstelle@kiefersfelden.de oder zehentner@kiefersfelden.de, alternativ auch telefonisch 08033/9765-15) wenden.

 

Wichtig:

Wir bitten, die Ihnen bereits zugestellten Einheitswertbescheide (Bescheide des Finanzamtes mit den ab 2025 geltenden Messbeträgen) mit den Berechnungen des Messbetrages genau zu überprüfen. Falls Ihnen hierbei Fehler auffallen, ist innerhalb der Rechtsbehelfsfrist Einspruch gegen diesen Bescheid beim Finanzamt einzulegen. Genauere Informationen hierzu finden Sie auf der Rückseite der Finanzamt-Bescheide.
Wenn diese Frist schon verstrichen ist, müssen Fehler trotzdem zwingend beim Finanzamt schriftlich angezeigt werden.

Anschrift Finanzamt:
Finanzamt Rosenheim
Wittelsbacherstr. 25
83022 Rosenheim

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