Öffentliche Bekanntmachung gem. § 16 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 24.05.2023 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Änderung (Teilaufhebung) des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Autobahn – West“ beschlossen.

Zur Sicherung der Planung wurde in der Gemeinderatssitzung am 24.05.2023 gemäß § 16 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) eine Veränderungssperre nach § 14 Baugesetzbuch (BauGB) erlassen. Der Geltungsbereich der Veränderungssperre umfasst die Fl.Nrn. 370/23 und 370/24 und ist im beiliegenden Lageplan mit violetter Farbe gekennzeichnet.

Die Veränderungssperre tritt nach Ablauf von zwei Jahren, vom Tag des Inkrafttretens gerechnet, außer Kraft.

Die Gemeinde Kiefersfelden verlängert den Ablauf der Veränderungssperre gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB nach öffentlichem Beschluss des Gemeinderats vom 21.05.2025 mit Erlass dieser Satzung. Diese Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre tritt somit am 01.06.2025 in Kraft und endet spätestens mit Ablauf des 31.05.2026.

Die Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre wird im Rathaus Kiefersfelden, Rathausplatz 1, 83088 Kiefersfelden, Zimmer 7, während der allgemeinen Geschäftszeiten (Mo.- Fr. 8 Uhr – 12 Uhr; Dienstag 14 – 17 Uhr; Donnerstag 14 – 18 Uhr) für Jedermann zur Einsicht bereit gehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Gemäß § 18 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) wird auf die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsanspräche für eingetretene Vermögensnachteile durch die Veränderungssperre nach § 18 Abs. 2 Satz 2 u. 3 Baugesetzbuch (BauGB) hingewiesen.

Die Verlängerung der Veränderungssperre tritt gemäß dieser Bekanntmachung zum 01.06.2025 in Kraft.

 

Kiefersfelden, den 22.05.2025

 

Gemeinde Kiefersfelden

Hajo Gruber 

1. Bürgermeister

 

 

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