Gemäß Art 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, Abs. 2 des Bayerischen Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (VwZVG) wird folgender Bescheid an
Wantback Construktion, letzte bekannte Anschrift: Av. Da Republica 136 138, 4580-193 PAREDES, PORTUGAL
öffentlich zugestellt:
Bescheid vom 08.04.2026, Aktenzeichen: 01/91-5303-08
Das Schreiben kann während der Öffnungszeiten der Gemeinde Kiefersfelden Montag bis Freitag von 8:00-12:00 Uhr, Dienstags 14:00-17:00 und Donnerstags 14:00-18:00 Uhr in der Gemeinde Kiefersfelden, gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter abgeholt bzw. eingesehen werden. Wir bitten um Terminvereinbarung, um die Anwesenheit des zuständigen Sachbearbeiters gewährleisten zu können.
Das Dokument gilt gemäß Art. 15 Abs. 2 Satz 6 des Bayer. Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes (VwZVG) i.d.F der Bek. vom 11.11.1970 (GVBl. 1971 S.1, BAyRS 20102I) zuletzt geändert durch § 1 Abs. 26 V vom 01. Mai 2019 als zugestellt, wenn seit dem Tage der Bekanntmachung der Benachrichtigung an den ortsüblichen Amtstafeln zwei Wochen vergangen sind.
Hinweis (Art. 15 Abs. 2 Satz 3 VwZVG): Mit der öffentlichen Zustellung des bezeichneten Dokuments werden Fristen (z.B. Rechtsmittelfrist) in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen.