Abschluss der Kommunalen Wärmeplanung und Auslegung der Unterlagen

Der Gemeinderat Kiefersfelden hat in seiner Sitzung am 21.10.2026 den Abschluss des Entwurfs der kommunalen Wärmeplanung in Form eines Abschlussberichts beschlossen und dessen Freigabe zur Erfüllung der Informations- und Beteiligungspflichten gebilligt.

Ziel der kommunalen Wärmeplanung ist es, auf Grundlage einer Bestands- und Potenzialanalyse eine strategische Grundlage für die zukünftige, klimaneutrale Wärmeversorgung im Gemeindegebiet zu schaffen.

Der Abschlussbericht inkl. der dazugehörigen Cluster-Steckbriefe liegt in der Zeit vom

02. November 2026 bis einschließlich 04. Dezember 2026

für jedermann zur Einsichtnahme öffentlich aus.

 

Die Unterlagen können währende der Auslegungsfrist auf folgende Weise eingesehen werden:

  • Portal DiPlan Beteiligung

über die Website:

https://by.beteiligung.diplanung.de/plan/kiefersfelden_waermeplanung

 

  • Elektronisch im Internet

Auf der Website der Gemeinde Kiefersfelden unter

www.kiefersfelden.de/rathaus/buergerservice/kommunale-waermeplanung/

 

  • In Präsenz im Rathaus Kiefersfelden

Gemeinde Kiefersfelden, Rathausplatz 1, 83088 Kiefersfelden

  1. OG, Zimmer 7 während der allgemeinen Geschäftszeiten der Gemeindeverwaltung

 

Während der Auslegungsfrist können von der Öffentlichkeit und betroffenen Trägern öffentlicher Belange Stellungnahmen zum Entwurf der kommunalen Wärmeplanung abgegeben werden.

Stellungnahmen können vorzugsweise elektronisch über das Beteiligungsportal DiPlanung übermittelt werden.

Alternativ können Stellungnahmen auch direkt per Email an bauamt@kiefersfelden.de, schriftlich an die oben stehende Postadresse geschickt oder während der Öffnungszeiten abgegeben werden.

 

Hinweis:

Es wird darauf hingewiesen, dass die kommunale Wärmeplanung eine strategische Fachplanung darstellt. Aus ihr lassen sich keine direkten Rechtsansprüche (z.B. auf einen konkreten Anschluss an ein Wärmenetz oder die Durchführung bestimmter Maßnahmen) oder subjektive Rechte für Einzelne ableiten. Sie begründet zudem keine Bau- oder Umbaupflichten für private Eigentümerinnen und Eigentümer.

 

Kiefersfelden, den 27.10.2026

Ralf Wieser
2. Bürgermeister

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