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Bei der Gemeinde Kiefersfelden besteht die Möglichkeit, die jeweils fälligen Beträge der von Ihnen angekreuzten Abgaben im Lastschrifteinzugsverfahren von Ihrem Konto abbuchen zu lassen. Sie sparen sich dadurch den Weg zur Bank oder Post und können die termingerechte Zahlung nicht versäumen, so dass Ihnen keine weiteren Kosten entstehen (z. B. Mahngebühren, Säumniszuschläge usw.).Das bargeldlose Banklastschriftverfahren ist praktisch und bequem für Sie, erleichtert auch uns die Arbeit und trägt dazu bei, den Verwaltungsaufwand in beiderseitigem Interesse möglichst gering zu halten.
Zur Teilnahme bitten wir Sie, die Einzugsermächtigung vollständig auszufüllen, zu unterschreiben und uns zuzusenden. Wir veranlassen dann die Abbuchung der entsprechenden Beträge bei Fälligkeit. Die Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren erfolgt freiwillig, ist jederzeit widerruflich und völlig risikolos. Die Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf.
Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Konto für die einzuziehenden Beträge die erforderliche Deckung aufweist, andernfalls ist das kontoführende Geldinstitut nicht verpflichtet, dem Abbuchungsauftrag zu entsprechen. Durch die Rückgabe von Lastschriften entstehen Kosten.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, eine Abbuchung bei Ihrer Bank innerhalb von 6 Wochen stornieren zu lassen. Wir bitten Sie aber, vorher mit uns zu sprechen, da uns durch die Rückgabe von Lastschriften Kosten entstehen.
Bitte teilen Sie uns jede Änderung Ihrer Bankverbindung bzw. Adresse rechtzeitig mit, damit Rücklastschriftgebühren vermieden werden.
Eine Abbuchung vom Sparkonto ist nicht möglich.
Weitere Fragen beantworten wir Ihnen gerne.
Gemeinde Kiefersfelden
Rathausplatz 1
83088 Kiefersfelden
T +49 8033 9765-0
F +49 8033 9765-17
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