14. Änderung des Bebauungsplans “Kieferer Wiesen”

Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 19.06.2024 die 14. Änderung des Bebauungsplans „Kieferer Wiesen“ als Satzung beschlossen.

 

Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die 14. Änderung des Bebauungsplans „Kieferer Wiesen“ in Kraft.

Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, im Rathaus Kiefersfelden, Rathausplatz 1, Erdgeschoss, Zimmer 4, während der allgemeinen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag 08:00 -12:00 Uhr, Dienstag 14:00 – 17:00 Uhr und Donnerstag 14:00 – 18:00 Uhr) einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

 

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

 

Unbeachtlich werden demnach

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und
  4. nach § 214 Abs. 2 a im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler,

 

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich

gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

Kiefersfelden, 25.06.2024

 

Gemeinde Kiefersfelden

Hajo Gruber

1.Bürgermeister

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