Aktuelles / Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplan “Kaiserreich – nordwestlicher Teil”
über die Beschlussfassung über den Planentwurf sowie die Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß der §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Kaiserreich – nordwestlicher Teil“
Der Gemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 20.08.2025 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Kaiserreich – nordwestlicher Teil“ im Sinne des § 12 BauGB beschlossen.
In der öffentlichen Sitzung am 10.12.2025 hat der Gemeinderat dem Entwurf für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan (einschl. Begründung und Umweltbericht) sowie dem Entwurf für den Vorhaben- und Erschließungsplan zugestimmt.
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 7.046 m² und beinhaltet die Grundstücke mit den Fl.Nrn. 395/7, 395/8 Tlfl. (Auweg), 395/15, 396/22 Tlfl. und 447/9 Tlfl. (Kaiserreich-Straße), alle Gemarkung Kiefersfelden. Das Gebiet liegt im nordwestlichen Bereich des Gewerbegebiets „Kaiser-Reich“, zwischen der Bundesautobahn 93 sowie der Bahnstrecke Rosenheim – Kufstein. Die Fläche grenzen im Westen an den Auweg an, südlich verläuft die Kaiserreich-Straße. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist aus nachfolgendem Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist:

In das Plangebiet soll ein bestehender Betrieb nach Kiefersfelden verlagert werden. Geplant ist eine Produktionshalle für Stahlprofile für Solarenergieanlagen sowie Aluminium Komponenten. Zusätzlich sollen ein Bürotrakt und ein Logistikbereich realisiert werden.
Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung des geplanten Gewerbebetriebs. Die Belange der Wirtschaft werden somit berücksichtigt und Arbeitsplätze geschaffen. Das Plangebiet wird dahingehend städtebaulich geordnet.
Die genannten Entwürfe nebst vorliegender Anlagen (Verkehrsgutachten, Schallgutachten, Relevanzprüfung, Brutvogelkartierung, Baugrunduntersuchung, hydrologische Stellungnahme sowie Sturzfluten-/Fließwegeuntersuchung) werden zur Beteiligung der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
17.12.2025 bis einschließlich 19.01.2026
https://by.beteiligung.diplanung.de/plan/kaiserreich-nordwestlicher-teil
veröffentlicht und
Bei den ausgelegten Unterlagen sind folgende umweltbezogene Informationen verfügbar:
Schutzgut | Art der vorhandenen Informationen | |
Mensch | Darstellung auf Grundlage des Luftbilds, der angrenzenden Bebauungspläne, des Verkehrsgutachtens (Anlage 1 zum Bebauungsplan), des Schallgutachtens (Anlage 2) sowie den Stellungnahmen der Deutschen Bahn, des Eisenbahnbundesamtes und der Autobahndirektion, | – Erholungsqualität – gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse – Schallschutz |
Arten und Lebensräume | Darstellung auf Grundlage einer Ortsbegehung sowie der Artenschutzkartierung, des Fachinformationssystems Naturschutz, des BayernAtlas, des Regionalplans Südostoberbayern, der Relevanzprüfung zur saP (Anlage 3 zum Bebauungsplan), der Brutvogelkartierung (Anlage 4), der Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde, | – Naturnähe – Artenvielfalt – Vorkommen geschützter Arten |
Boden | Darstellung auf Grundlage der Übersichtsbodenkarte (Maßstab 1:25.000) des BayernAtlas und der Baugrunderkundung (Anlage 5 zum Bebauungsplan), | – Bodenart – Bodentyp – bisherige Nutzung und Erzeugungsbedingungen – Versickerungsfähigkeit |
Fläche | Darstellung auf Grundlage von Luftbildern und dem Flächennutzungsplan, mit Prognose der Auswirkungen durch das Vorhaben im Umweltbericht | – Lage – Anbindung – Bodenversiegelung – Geschossigkeit |
Wasser | Darstellung auf Grundlage von BayernAtlas, Baugrunderkundung, hydrologischer Stellungnahme (Anlage 6 zum Bebauungsplan), Sturzflut- und Fließweganalyse (Anlage 7) und der Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes, mit Prognose der Auswirkungen durch das Vorhaben im Umweltbericht | – Oberflächenwasser – Grundwasser – Starkregenabfluss – Versickerung |
Luft / Klima | Darstellung auf Grundlage von Luftbildern und der Topografie, mit Prognose der Auswirkungen durch das Vorhaben im Umweltbericht | – Frischluft – Kaltluft – Klimaschutz |
Landschaft / Landschaftsbild | Darstellung auf Grundlage von Luftbild, Topographie, Landschaftssteckbrief des Bundesamtes für Naturschutz und der Stellungnahme der Regierung von Oberbayern, | – Vielfalt, – Eigenart, – Schönheit der Landschaft |
Kultur- und Sachgüter | Nicht betroffen | |
Es wird auf folgendes hingewiesen:
Hinweise zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 e) DSGVO i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls veröffentlich wird.
Kiefersfelden, 16.12.2025
Gemeinde Kiefersfelden
Hajo Gruber
1. Bürgermeister