Digitaler Bauantrag ab 1.11.2023 am Landratsamt Rosenheim möglich

Bei der Bauaufsichtsbehörde des Landratsamts Rosenheim können ab 01.11.2023 Bauanträge auch digital eingereicht werden.

Der digitale Bauantrag ermöglicht es, Bauanträge über ein Online-Formular direkt bei der Bauaufsichtsbehörde beim Landratsamt Rosenheim einzureichen. Auch die am Computer entworfenen Pläne können unmittelbar dem Online-Antrag angehängt werden. Beim Ausfüllen werden zahlreiche Hilfestellungen gegeben, zum Beispiel wird auf erforderliche Bauvorlagen hingewiesen. Dadurch kommt es zu geringeren Bearbeitungszeiten und die Bauanträge werden vollständiger. Für die Beratung von Bauherren oder Planern ist jedoch weiterhin die Gemeinde erster Ansprechpartner. Diese muss auch im digitalen Genehmigungsprozess weiterhin ihr Einvernehmen erteilen. Für die Einreichung bzw. auch die Nachreichung von Unterlagen in digitaler Form wird die Authentifikation des jeweiligen Antragstellers durch die BayernID oder dem Unternehmenskonto auf ELSTER-Basis benötigt.

Ebenfalls Änderungen bei Antrag in Papierform

Natürlich bleibt die bisherige „analoge“ Antragstellung in Papierform weiterhin möglich. Doch auch hier gibt es zum 1. November eine Neuerung: Dann erfolgt das Einreichen sämtlicher Anträge, für die die Bauaufsichtsbehörde zuständig ist, direkt beim Landratsamt als zuständiger Bauaufsichtsbehörde. Dabei ist es egal, ob der Antrag digital oder analog eingereicht wird. Eine Ausnahme gibt es bei den Verfahren der Genehmigungsfreistellung und isolierte Befreiung, bei Ausnahmen von gemeindlichen Bebauungsplänen oder Satzungsabweichungen in Papier: Hier bleibt weiter die Gemeinde zuständig.

Diese Neuerung hat einen großen Vorteil: Bauherren müssen nun mit der Einreichung nicht erst auf die nächste Gemeinderatssitzung warten. Der Antrag wird nach der Erfassung im Landratsamt gleichzeitig durch die Bauaufsichtsbehörde, die beteiligten Fachbehörden und die Gemeinde bearbeitet. Analog eingereichte Anträge werden hierzu in der Behörde gescannt, um dann ebenso digital bearbeitet werden zu können. Hierdurch verspricht sich das Kreisbauamt insgesamt ein kürzeres Genehmigungsverfahren.

Die Gemeinde Kiefersfelden wird die durch das Kreisbauamt digital zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens übermittelten Antragsunterlagen jeweils zu einem Stichtag sammeln, in ihrer Zuständigkeit prüfen und in der darauffolgenden Sitzung des Technischen Ausschusses behandeln. Hier sei ergänzend auf die den Gemeinden zustehende Einvernehmensfrist von zwei Monaten ab Eingang der Antragsunterlagen hingewiesen.

Über nachfolgende Links erhalten Bauherren und Entwurfsverfasser weitergehende Informationen zum zukünftigen Vorgehen und den Anforderungen:

Der Link zur Online-Antragstellung wird ab dem 01.11.2023 auf der Homepage des Landratsamtes Rosenheim, sowie ab dem 02.11.2023 auf der Homepage der Gemeinde Kiefersfelden veröffentlicht.

Für weitere Fragen rund um die digitale Bauantragstellung steht Ihnen bei der Gemeinde Kiefersfelden das Bauamt (+49 8033 9765-25, bauamt@kiefersfelden.de) oder beim Landratsamt Rosenheim Frau Nicole Bruhnke (+49 8031 392-3121, nicole.bruhnke@lra-rosenheim.de) gerne zur Verfügung.

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